Rabattgesetz

General-Anzeiger, 06.08.2001

Keine Fritte mehr

Der Wegfall des Rabattgesetzes hat die Erwartungen der Kunden bei weitem nicht erfüllt. Zumindest meine nicht. Handeln, bis man die gewünschte Ware quasi umsonst bekommt? Oder wenigstens eine ansehnliche Draufgabe? Von wegen! Ich hab's ausprobiert. 114,83 Mark lese ich auf der Zapfsäule, an der ich eben keine 60 Liter Sprit getankt habe.

Ich beschliesse, erst mal 30 Mark zu bieten, bin bereit, auf 60 zu erhöhen, wenn eine Komfortwäsche mit allen Schikanen drin ist. Die Toleranzschwelle des Tankwarts erweist sich als erschreckend niedrig. Bevor das Murren in der Schlange hinter mir in Tumulte ausartet, zahle ich. Auch die 83 Pfennig. 30 Mark verlangt die Politesse mit der Begründung, mein Auto sei ordnungswidrig geparkt. Ich biete fünf, will meinen Wagen alternativ noch drei Stunden lang stehen lassen. Nachdem sie keinerlei Gesprächsbereitschaft erkennen lässt, bemühe ich ein Beispiel aus dem Tierreich. Während mein Auto abgeschleppt wird, belehrt sie mich noch über die juristische Definition des Tatbestands der Beamtenbeleidigung.

Der Busfahrer besteht auf Begleichung des vollen Fahrpreises in Höhe von 3,80 Mark und lehnt es strikt ab, mich wenigstens die Füsse auf den Sitz gegenüber legen zu lassen. Überall nur gescheiterte Verhandlungen. Ein internationaler Frikadellenhändler weigert sich, auch nur eine Fritte als Zugabe rauszurücken. Der Bäcker denkt nicht dran, ein Stück Torte auf die fünf Brötchen zu legen. Beleidigung, Landfriedensbruch und Erregung öffentlichen Ärgernisses sind nur einige der Vorwürfe, die der Staatsanwalt schliesslich gegen mich erhebt. Ein halbes Jahr Gefängnis hält er für angemessen. Mein Verteidiger bietet erst mal eine Woche, ersatzweise Unterbringung in einem Land und einem Hotel meiner Wahl.

 

[Home] [Spanien 2001] [Spanien 2005] [Heimat] [Feste] [Krempel] [Pützchen] [Rabattgesetz] [Rolling Stones]